Organisationen / Behörden

Wie kommt eine Zusammenarbeit zustande?

  1. Rufen sie uns einfach an oder schreiben uns eine Mail.
  2. Gemeinsam klären wir das Anliegen und kommen ins Gespräch darüber, wie wir Sie unterstützen und begleiten können.
  3. Wir setzen gemeinsam erste Bildungsangebote um
  4. Wir verstetigen die Zusammenarbeit auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung

Warum kooperieren?

Ungleichheitsideologien wie Antisemitismus, Rassismus, Sexismus und weitere Formen von Diskriminierung prägen auch den Alltag in Behörden und Verwaltungen. Sie wirken in Routinen, Sprache und Entscheidungen – etwa in Zugängen zu Leistungen, in der Kommunikation mit Bürger*innen, in Einschätzungen und Ermessensspielräumen sowie in internen Arbeitskulturen. Das betrifft sowohl die Erfahrungen der Menschen, die Behörden aufsuchen, als auch die Zusammenarbeit in Teams und die Handlungssicherheit von Mitarbeitenden. Ein diskriminierungskritisches Verwaltungshandeln entsteht nicht nebenbei: Es braucht Zeit, Verbindlichkeit und die Bereitschaft, auch schwierige Fragen gemeinsam auszuhalten.

Wir möchten mit Behörden und Ämtern in einen langfristigen, partnerschaftlichen Entwicklungsprozess treten. Gemeinsam schauen wir auf den Ist-Stand, analysieren konkrete Herausforderungen im Verwaltungshandeln und entwickeln Lösungen, die zur jeweiligen Aufgabenlage, Zielgruppe und Organisationslogik passen – praxisnah, umsetzbar und nachhaltig.

Bestandteile einer Kooperation: