Was verstehen wir unter Diskriminierung? Was bedeutet Antidiskriminierung? Ein Überblick und Erklärungen zu versczhiedenen Diskriminierungsformen.
Was verstehen wir unter Diskriminierung?
Es gibt unterschiedliche Definitionen von Diskriminierung. Juristisch spricht man von Diskriminierung, wenn gegen gesetzliche Diskriminierungsverbote, zum Beispiel das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), verstoßen wird. Sozialwissenschaftlich wird Diskriminierung als Benachteiligung von Menschen aufgrund bestimmter Merkmale und gesellschaftlicher Machtverhältnisse verstanden.
In unserer Beratung orientieren wir uns an einem breiteren Verständnis. Für uns umfasst Diskriminierung auch Erfahrungen, bei denen Menschen ausgegrenzt, herabgesetzt oder anders behandelt werden – selbst dann, wenn ihr Erlebnis rechtlich nicht eindeutig als Diskriminierung eingeordnet werden kann.
Das Wort „Diskriminierung” stammt aus dem Lateinischen und bedeutete ursprünglich „unterscheiden” oder „trennen”. Heute beschreibt der Begriff die ungerechtfertigte Benachteiligung oder Ausgrenzung von Menschen aufgrund bestimmter tatsächlicher oder zugeschriebener Merkmale. Dazu gehören zum Beispiel die Herkunft, Hautfarbe, Sprache, Religion, der Name, das Geschlecht, die sexuelle Orientierung, eine Behinderung oder das Lebensalter.
Diskriminierung kann in vielen Lebensbereichen stattfinden – etwa in Behörden, am Arbeitsplatz, in der Schule, bei der Wohnungssuche oder im Gesundheitswesen. Sie begegnet Menschen aber auch im Alltag, zum Beispiel beim Einkaufen, in der Nachbarschaft oder in Gesprächen mit fremden Menschen.
Nicht jede Diskriminierung geschieht absichtlich. Oft spielen Vorurteile oder stereotype Vorstellungen eine Rolle. Auch gut gemeinte Äußerungen können dazu führen, dass Menschen sich ausgeschlossen oder nicht zugehörig fühlen. Wer beispielsweise aufgrund seines Aussehens oder Namens immer wieder gefragt wird: „Wo kommst du eigentlich her?“, erlebt häufig, dass die eigene Zugehörigkeit infrage gestellt wird. Deshalb können auch solche Situationen als diskriminierend erlebt werden.
Die Folgen von Diskriminierung sind sehr unterschiedlich. Manche Menschen erleben verletzende Bemerkungen oder Beleidigungen. Andere werden bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche benachteiligt, erhalten schlechtere Chancen oder erfahren sogar körperliche Gewalt. Manche Menschen erleben Diskriminierung aufgrund mehrerer Merkmale gleichzeitig, zum Beispiel wegen ihrer Herkunft und ihres Geschlechts oder wegen einer Behinderung und ihres Alters.
Formen von Diskriminierung – ein Überblick
Diskriminierung kann viele unterschiedliche Gründe haben. Je nachdem, aufgrund welches Merkmals (oder auch nur vermuteten Merkmals) Menschen benachteiligt oder ausgegrenzt werden, gibt es verschiedene Begriffe. Die folgenden Beispiele zeigen die häufigsten Formen von Diskriminierung.
Rassismus
Menschen werden aufgrund ihrer tatsächlichen oder zugeschriebenen Herkunft, Hautfarbe, Sprache, ihres Namens oder anderer rassifizierter Merkmale benachteiligt, ausgegrenzt oder abgewertet.
Antisemitismus
Menschen werden benachteiligt, ausgegrenzt oder angegriffen, weil sie jüdisch sind oder dafür gehalten werden.
Dies kann sich in Beleidigungen, Verschwörungserzählungen, Hassbotschaften oder Gewalt äußern. Beispiele sind antisemitische Schmierereien, Holocaustleugnung oder -verharmlosung, Bedrohungen sowie die pauschale Verantwortlichmachung jüdischer Menschen für politische Entscheidungen Israels.
Antiziganismus
Menschen werden benachteiligt oder abgewertet, weil sie Sintizze und Romnja sind oder dafür gehalten werden.
Dies kann sich in Vorurteilen, Ausgrenzung oder Benachteiligungen im Alltag zeigen. Beispiele sind die Verwendung des Z-Wortes, pauschale Unterstellungen von Kriminalität oder Unzuverlässigkeit sowie Benachteiligungen beim Wohnen, Arbeiten oder im Bildungsbereich.
Religionsbezogene Diskriminierung
Menschen werden aufgrund ihrer Religion, Weltanschauung oder religiösen Praxis benachteiligt oder ausgegrenzt.
Dies kann sich in Beleidigungen, Anfeindungen oder Benachteiligungen wegen religiöser Kleidung, Symbole, Feiertage oder religiöser Praktiken zeigen. Betroffen sein können Angehörige aller Religionen sowie Menschen ohne Religionszugehörigkeit.
Sexismus
Menschen werden aufgrund ihres Geschlechts oder wegen gesellschaftlicher Vorstellungen darüber, wie Frauen, Männer oder andere Geschlechter angeblich sein sollen, benachteiligt oder abgewertet.
Dies kann sich in sexistischen Sprüchen, Belästigungen, Benachteiligungen im Beruf oder im Alltag sowie in Diskriminierung im Zusammenhang mit Schwangerschaft zeigen.
Queerfeindlichkeit
Menschen werden benachteiligt, ausgegrenzt oder angegriffen, weil sie lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter*, nicht-binär oder queer sind – oder dafür gehalten werden.
Dies kann sich in beleidigenden Äußerungen, Ausgrenzung, Hasskommentaren, Bedrohungen oder körperlichen Angriffen äußern. Auch die absichtliche Missachtung der Geschlechtsidentität einer Person kann darunter fallen.
Ableismus
Menschen werden aufgrund einer Behinderung, chronischen Erkrankung oder zugeschriebener Fähigkeiten benachteiligt oder ausgeschlossen.
Dies kann sich in Vorurteilen, fehlender Barrierefreiheit, Bevormundung oder Benachteiligungen in Schule, Ausbildung, Beruf oder Freizeit zeigen.
Alter (Adultismus & Ageismus)
Menschen können aufgrund ihres Alters diskriminiert werden – sowohl junge als auch ältere Menschen.
Adultismus bezeichnet die Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen. Ageismus bezeichnet die Benachteiligung älterer Menschen. Beide können sich in Bevormundung, dem Absprechen von Fähigkeiten oder Benachteiligungen im Alltag, in Bildung, Arbeit oder im Gesundheitswesen zeigen.
Diskriminierung aufgrund des Aufenthaltsstatus oder der Staatsangehörigkeit
Menschen werden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Aufenthaltsstatus benachteiligt.
Beispiele sind eine schlechtere Behandlung bei der Wohnungs- oder Jobsuche, Ausschlüsse von Angeboten oder Dienstleistungen oder abwertende Äußerungen aufgrund eines ausländischen Passes oder eines unsicheren Aufenthaltsstatus.
Klassismus
Menschen werden aufgrund ihrer sozialen Herkunft, ihres Einkommens, ihrer Bildung oder ihrer finanziellen Situation benachteiligt oder abgewertet.
Dies kann sich in Vorurteilen gegenüber Armut oder Erwerbslosigkeit, Benachteiligungen im Bildungs- oder Arbeitsleben oder sozialer Ausgrenzung äußern.
Diskriminierung aufgrund des Aussehens
Menschen werden aufgrund ihres Aussehens oder bestimmter körperlicher Merkmale benachteiligt oder abgewertet.
Dies kann sich in Bodyshaming, Beleidigungen oder Benachteiligungen aufgrund von Körpergewicht, Körpergröße, Hautbild, Narben, Kleidung, Frisur, Tattoos oder anderen äußeren Merkmalen zeigen.
Diskriminierung aufgrund von Familienstand oder Care-Verantwortung
Menschen werden aufgrund ihres Familienstands oder ihrer Sorgeverantwortung benachteiligt.
Dies kann Eltern, Alleinerziehende oder Menschen betreffen, die Angehörige pflegen. Beispiele sind Benachteiligungen im Beruf, geringere Aufstiegschancen, Nachteile bei der Wohnungssuche oder abwertende Zuschreibungen.
Sprachbezogene Diskriminierung
Menschen werden aufgrund ihrer Sprache, ihres Akzents, Dialekts oder ihrer Sprachkenntnisse benachteiligt.
Dies kann sich in Spott, herablassender Behandlung oder Benachteiligungen bei Arbeit, Bildung, Wohnungssuche oder im Kontakt mit Behörden zeigen. Häufig werden dabei Sprachweise oder Akzent fälschlicherweise mit Kompetenz oder Bildung gleichgesetzt.
Was bedeutet Antidiskriminierung?
Antidiskriminierung bedeutet, sich für die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen einzusetzen und Diskriminierung entgegenzuwirken. Ziel ist es, Benachteiligungen abzubauen und eine Gesellschaft zu fördern, in der alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer Religion, einer Behinderung, ihrem Alter oder anderen Merkmalen die gleichen Rechte und Chancen haben.
Das Recht auf Gleichbehandlung ist in Artikel 3 des Grundgesetzes verankert. Dort heißt es:
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Trotz dieses gesetzlichen Schutzes erleben viele Menschen im Alltag, in Behörden, am Arbeitsplatz, in Bildungseinrichtungen oder bei der Wohnungssuche weiterhin Diskriminierung. Nicht jede Benachteiligung ist rechtlich eindeutig einzuordnen. Für die betroffenen Menschen kann sie dennoch belastend sein und weitreichende Folgen haben.
Deshalb gibt es Antidiskriminierungsberatungsstellen. Sie unterstützen Menschen dabei, Diskriminierung einzuordnen, ihre Handlungsmöglichkeiten kennenzulernen und – wenn gewünscht – gemeinsam nächste Schritte zu entwickeln. Dazu können beispielsweise Informationsgespräche, die Vermittlung an Fachstellen, das Verfassen von Beschwerdeschreiben oder die Begleitung bei Konflikten gehören.
Unsere Aufgabe besteht aber nicht nur darin, einzelne Menschen zu beraten. Diskriminierung ist häufig kein Einzelfall, sondern Ausdruck gesellschaftlicher Strukturen. Deshalb möchten wir Diskriminierung sichtbar machen, Erfahrungen ernst nehmen und dazu beitragen, Benachteiligungen langfristig abzubauen. Die Erfahrungen der Menschen, die sich an uns wenden, helfen dabei, Muster zu erkennen und auf strukturelle Probleme aufmerksam zu machen.
Antidiskriminierung ist dabei eine gemeinsame Aufgabe. Gesetze, Institutionen und Beratungsstellen schaffen wichtige Rahmenbedingungen. Gleichzeitig kann jede und jeder Einzelne dazu beitragen, Vorurteile zu hinterfragen, diskriminierende Strukturen zu erkennen und sich für einen respektvollen und gleichberechtigten Umgang einzusetzen.